Nach Mietende darf ein Mieter die Rückgabe einer Mietsicherheit erst nach einer "angemessenen Überlegungsfrist" vom Vermieter verlangen-falls dieser keine Forderungen
mehr gegen den Mieter hat (BGH, Urteil v. 20.07.16, Az. VIII ZR 263/14).
Unter Mietern hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass Vermieter verpflichtet sind, innerhalb von 3 Monaten nach Mietende die Kaution zurückzuzahlen.
Dies ist jedoch falsch, eine solche Frist gibt es nicht. Richtig ist nach diesem Urteil des BGH, dass Vermieter innerhalb angemessener Frist prüfen
müssen, ob sie Ansprüche gegen ihre Ex-Mieter haben.
Insofern haben Sie zu prüfen, ob noch Mietschulden bestehen, weil etwa die Rechtmäßigkeit einer Minderung ungeklärt ist. Oder ob der Mieter Schäden
in der Mietwohnung hinterlassen bzw. pflichtwidrig nicht oder nur unzureichend renoviert hat. Solange hier die Schadensfeststellung noch nicht
abgeschlossen ist, etwa weil Sie noch auf Kostenvoranschläge warten, brauchen Sie die Mietkaution nicht auszahlen.
TIPP: Betriebskosten prüfen
Prüfen Sie auch überschlägig, ob die Betriebskostenvorauszahlungen Ihres Mieters kostendeckend sein werden. Denn wenn mit
einer Nachzahlung aus der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung zu rechnen ist, dürfen Sie in Höhe dieser
voraussichtlichen Nachforderung, die Mietkaution einbehalten.(BGH, Urteil v. 18.06.01, AZ VIII ZR 71/05).
"(Quelle: Vermieter Recht aktuell Nr. 11, November 2016)"