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Für diese Kleinreparaturen zahlt Ihr Mieter

Nach dem Gesetz sind Reparaturen Pflicht des Vermieters. Hiervon gibt es nur 2 Ausnahmen: Aufgrund wirksamer

Vereinbarung im Mietvertrag kann der Mieter zum einen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

verpflichtet sein, zum anderen zur Kostentragung bei Kleinreparaturen.

 

Eine Kleinreparaturklausel ist nur dann wirksam vereinbart, wenn sie die folgenden 5 Voraussetzungen erfüllt:

1. Der Höchstbetrag pro Kleinreparatur ist angegeben. Einen maximalen Betrag von 110,00 € hat das Amtsgericht

Würzburg für angemessen gehalten. Andere Gerichte sind weniger großzügig. Mit 85,00 € sind Sie aber auf der sicheren Seite.

2. Der Jahreshöchstbetrag aller Kleinreparaturen ist angegeben und beträgt maximal 8% der jährlichen Nettokaltmiete.

3. Die Klausel ist auf solche Teile der Wohnung beschränkt, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

4. Der Mieter ist nur zur Zahlung der entstandenen Kosten, nicht zur Durchführung der Reparaturarbeiten verpflichtet.

5. Der Mieter ist nicht zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, falls die Reparaturkosten über dem vereinbarten Betrag liegen.

"(Quelle: Vermieter Recht aktuell Nr. 11, November 2016)"

 

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Referenzen

  • ... gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir mit der Verwaltung unserer Wohnung in Bad Bentheim überaus zufrieden sind. Sie haben sich persönlich um den Ausgleich unter den verschiedenen Mietparteien erfolgreich gekümmert unter hohem persönlichen Einsatz.

    Als Verwaltung von 2 Erbengemeinschaften glaube ich Ihre Verdienste besonders gut beurteilen zu können.
    Für die Zukunft habe ich keine Sorge um eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Herr G. aus Bad Bentheim


  • ... für Ihr freundliches Entgegenkommen, das Einbringen Ihrer fundierten Fachkenntnisse und Ihr Engagement nicht nur während der Eigentümerversammlungen möchte ich Ihnen ganz verbindlich danken.

    Mit freundlichem Gruß
    Herr S. aus Lingen


  • ... die Firma Komplex Gebäudemanagement GmbH an der Alkenstiege 1, Nordhorn, führt für mich seit Anfang des Jahres 1999 die Hausverwaltung einer Wohnung in Deutschland. Mir wurde diese Firma von dem vorigen Besitzer empfohlen und ich bin mit dieser Wahl äußerst zufrieden.

    Da ich nicht in Deutschland wohne ist es für mich sehr wichtig, dass eine Firma mich vertritt auf die ich mich total verlassen kann. Die Firma Immobilienverwaltung ist gründlich und pünktlich in Ihrer Ausführung und wir erfreuen uns einer sehr guten Zusammenarbeit.

    Ich kann die Firma Komplex Gebäudemanagement GmbH ohne Bedenken empfehlen.

    Hochachtungsvoll,
    Frau R. aus England