Frage: Bei Wohnungsrückgabe musste ich feststellen, dass der bei Mietbeginn neu verlegte Parkettboden überall Kratzspuren aufwies. An einer Stelle im Wohnzimmer war es besonders schlimm. Hier hatte meines Wissens ein Sessel mit Rollen gestanden. Muss der Mieter mir diesen Schaden ersetzen?
Beschädigungen des Parketts sind in der Praxis ein häufiges Problem. Zwangsläufig zeigt ein Parkettboden im Lauf der Jahre Abnutzungsspuren. Für diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstandenen kleinen Kratzer können Sie keinen Schadenersatz verlangen (§ 538 BGB). Diese sind mit der Mietzahlung bereits abgegolten.
Schadensersatz zahlen muss Ihr Mieter aber dann, wenn die Kratzer über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen und von ihm schuldhaft, etwa durch fehlende Sorgfalt, verursacht wurden.
Ob die von Ihnen angesprochenen allgemeinen Kratzspuren auf üblichen Gebrauch zurückzuführen sind oder darüber hinausgehen, lässt sich Ihrer Schilderung leider nicht entnehmen.
Entscheidend ist insbesondere:
- Wo befinden sich die Kratzer?
- Wodurch sind sie entstanden?
-Wie lang und wie tief sind die Kratzer?
Die von Ihnen dargestellte Beschädigung im Wohnzimmer beruht aber nicht mehr auf vertragsgemäßem Gebrauch. Ihr Mieter hätte darauf achten müssen, dass die Möbelrollen für Parkettboden geeignet sind. Wegen der Verwendung ungeeigneter, harter Rollen muss er Ihnen den dadurch verursachten Schaden ersetzen.
"(Quelle: Vermieter Recht aktuell Nr. 07, Juli 2016)"