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Kratzer im Parkett - wer muss die Reparatur zahlen?

Frage: Bei Wohnungsrückgabe musste ich feststellen, dass der bei Mietbeginn neu verlegte Parkettboden überall Kratzspuren aufwies. An einer Stelle im Wohnzimmer war es besonders schlimm. Hier hatte meines Wissens ein Sessel mit Rollen gestanden. Muss der Mieter mir diesen Schaden ersetzen?

Beschädigungen des Parketts sind in der Praxis ein häufiges Problem. Zwangsläufig zeigt ein Parkettboden im Lauf der Jahre Abnutzungsspuren. Für diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstandenen kleinen Kratzer können Sie keinen Schadenersatz verlangen (§ 538 BGB). Diese sind mit der Mietzahlung bereits abgegolten.

Schadensersatz zahlen muss Ihr Mieter aber dann, wenn die Kratzer über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen und von ihm schuldhaft, etwa durch fehlende Sorgfalt, verursacht wurden.

Ob die von Ihnen angesprochenen allgemeinen Kratzspuren auf üblichen Gebrauch zurückzuführen sind oder darüber hinausgehen, lässt sich Ihrer Schilderung leider nicht entnehmen.

Entscheidend ist insbesondere:

- Wo befinden sich die Kratzer?

- Wodurch sind sie entstanden?

-Wie lang und wie tief sind die Kratzer?

Die von Ihnen dargestellte Beschädigung im Wohnzimmer beruht aber nicht mehr auf vertragsgemäßem Gebrauch. Ihr Mieter hätte darauf achten müssen, dass die Möbelrollen für Parkettboden geeignet sind. Wegen der Verwendung ungeeigneter, harter Rollen muss er Ihnen den dadurch verursachten Schaden ersetzen.

 

"(Quelle: Vermieter Recht aktuell Nr. 07, Juli 2016)"

 

 

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Referenzen

  • ... gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir mit der Verwaltung unserer Wohnung in Bad Bentheim überaus zufrieden sind. Sie haben sich persönlich um den Ausgleich unter den verschiedenen Mietparteien erfolgreich gekümmert unter hohem persönlichen Einsatz.

    Als Verwaltung von 2 Erbengemeinschaften glaube ich Ihre Verdienste besonders gut beurteilen zu können.
    Für die Zukunft habe ich keine Sorge um eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Herr G. aus Bad Bentheim


  • ... für Ihr freundliches Entgegenkommen, das Einbringen Ihrer fundierten Fachkenntnisse und Ihr Engagement nicht nur während der Eigentümerversammlungen möchte ich Ihnen ganz verbindlich danken.

    Mit freundlichem Gruß
    Herr S. aus Lingen


  • ... die Firma Komplex Gebäudemanagement GmbH an der Alkenstiege 1, Nordhorn, führt für mich seit Anfang des Jahres 1999 die Hausverwaltung einer Wohnung in Deutschland. Mir wurde diese Firma von dem vorigen Besitzer empfohlen und ich bin mit dieser Wahl äußerst zufrieden.

    Da ich nicht in Deutschland wohne ist es für mich sehr wichtig, dass eine Firma mich vertritt auf die ich mich total verlassen kann. Die Firma Immobilienverwaltung ist gründlich und pünktlich in Ihrer Ausführung und wir erfreuen uns einer sehr guten Zusammenarbeit.

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    Frau R. aus England